Sogenannte „Sternstunden“ des Deutschen Bundestages waren und sind immer jene Debatten, in denen ethische, moralische, jedenfalls zutiefst persönliche Entscheidungen zu treffen sind. Man denke an die großen Auseinandersetzungen um Schwangerschaftsabbruch oder Sterbehilfe, an die Abstimmungen über Präimplantationsdiagnostik oder jüngst wieder einmal die Organspende. In diesen Stunden fällt der Fraktionszwang. Jeder Abgeordnete steht allein vor sich selbst, vor seinem Gewissen und, wo geglaubt wird, vor Gott. Es sind die Stunden, in denen das Parlament ganz bei sich ist, eine Versammlung von Personen, die selbst Verantwortung tragen und sie an niemanden delegieren können.

In Anbetracht der Größe dieser Entscheidungen sind es auch keine parteipolitischen Fragen mehr; in Anbetracht solcher Entscheidungen hört und sieht jeder Bürger die vollends eigene Überzeugung eines Abgeordneten. Deshalb bleiben diese Debatten im kollektiven Gedächtnis haften, während tausend Stunden Haushaltsberatung vergessen sind. Und eben weil bei Fragen der Sexualethik oder der Reproduktionsmedizin mitnichten jemals Parteiraison vor Gewissen stand oder steht, berühren diese Fragen eine ganze Gesellschaft emotional. Sie gehen an das, was Menschen über Herkunft, Familie, Leib und Leben glauben, und lassen sich darum auch schwerlich verhandeln wie eine Steuerreform oder ein Rentenpaket.

Wer das versteht, versteht auch die vergangenen Tage. Die Aufregung und auch Empörung über die Nachricht aus dem Hause Spahn ist zweierlei zugleich. Sie ist der normale Reflex einer Mediendemokratie auf den Widerspruch zwischen Wort und Tat eines Spitzenpolitikers. Und sie ist, tiefer gesehen, der Beleg dafür, dass die Reproduktionsmedizin an eine im Wortsinne fundamentale Frage rührt. Ein Fundament ist das, worauf alles andere steht. Was Mutterschaft ist und wie ein Kind gezeugt und geboren wird, gehört zu den tragenden Gewissheiten, auf denen eine Gesellschaft ihr Zusammenleben errichtet, ohne je darüber sprechen zu müssen.

Die Leihmutterschaft rührt an diesen Gewissheiten und legt sie frei; sie macht verhandelbar, was bislang selbstverständlich war. Wer aber an ein Fundament rührt, der bewegt das ganze Haus. Die Erschütterung, die viele Menschen dieser Tage empfinden, ist darum mehr als Empfindlichkeit oder Hysterie. Es ist die gesellschaftliche Statik, die wacklig wird. Deshalb regt diese Frage auf, und deshalb darf sie es.

Die Fallhöhe des Jens Spahn

Der Vorsitzende der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag ist Vater geworden. Jens Spahn und sein Ehemann Daniel Funke haben die Geburt ihres Sohnes öffentlich gemacht. Ausgetragen wurde das Kind von einer Leihmutter in den Vereinigten Staaten. Für sich genommen wäre das eine private Nachricht, die Gratulation verdient und sonst niemanden etwas angeht. Ein Kind ist geboren, als Erfüllung eines Herzenswunsches zweier Väter, und es wird innig geliebt. Wer daran seine Häme abarbeitet, disqualifiziert sich selbst.

Die Sache ist aber damit nicht erledigt, und es wäre unaufrichtig, so zu tun. Die Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten. Das Embryonenschutzgesetz stellt die ärztliche Mitwirkung ebenso unter Strafe wie die Vermittlung; Verträge über eine Leihmutterschaft gelten zivilrechtlich als sittenwidrig, und Mutter im Rechtssinne ist stets die Frau, die das Kind geboren hat. Die Wunscheltern selbst machen sich dabei nicht strafbar. Wer den Weg über das Ausland wählt, verstößt folglich gegen kein deutsches Gesetz. Das hat Spahn zu Recht betont.

Politisch wiegt anderes schwerer. Die CDU hat erst im Februar dieses Jahres auf ihrem Bundesparteitag auf Antrag der Frauenunion bekräftigt, dass die Leihmutterschaft „auch in altruistischen Modellen“ verboten bleiben soll, „um Missbrauch, Ausbeutung und gesundheitliche Risiken zu verhindern“. Spahn selbst hat sich über Jahre in dieser Frage festgelegt. 2015 schrieb er, als schwuler Mann und Christ könne er sich „nur sehr schwer mit der Idee eines gemieteten Mutterbauchs anfreunden“; es verlange ein „großes Maß an Demut“, zu akzeptieren, dass er auf natürlichem Wege kein Vater werden könne, und -ja- er aber nicht wisse, ob er diese Demut immer wird bewahren können. Als Bundesgesundheitsminister schließlich verteidigte sein Haus die geltende Rechtslage, unter anderem mit den Schwierigkeiten, die dem Kind bei der eigenen Selbstfindung entstehen könnten. Diese Fallhöhe hat aus einer Familiennachricht ein Politikum gemacht.

Erlaubt ist nicht erledigt

Gerade wenn die Erregung groß ist, muss man die Dinge auseinanderhalten. Gegen ein Gesetz hat Spahn nicht verstoßen, und niemand hat das Recht, einem Menschen den Kinderwunsch oder gar einem Neugeborenen die Umstände seiner Zeugung vorzuhalten. Wer jedoch als Fraktionsvorsitzender einer Partei, die das Verbot der Leihmutterschaft ausdrücklich und aus ethischen Gründen verteidigt, für sich persönlich einen Weg wählt, den diese Partei allen anderen aus eben diesen Gründen verwehrt sehen will, der erzeugt einen Widerspruch, der sich schlechterdings nicht privatisieren lässt. Wer ein öffentliches Amt innehat, trägt öffentliche Verantwortung, und diese Last gehört zum Amt, seit es Ämter gibt.

Der Vorwurf der Doppelmoral, der nun allseits bis tief in die eigene Partei erhoben wird, ist für den weit überwiegenden Teil des Kommentariats mehr als ein taktischer Zug. Er trifft einen empfindlichen Punkt des demokratischen Verständnisses. Regeln, die für alle gelten, sollen auch von denen ernst genommen werden, die sie selbst in Gesetze gießen. Wo der Eindruck entsteht, Geld und Amt öffneten einen Ausweg, der dem normalen Bürger verschlossen bleibt, nimmt das Vertrauen Schaden, und jedes Ressentiment gegen „die da oben“ findet neue Nahrung.

Zugleich reicht die Empörung tiefer als der bloße Zweifel an der Glaubwürdigkeit; sie ist auch in der Sache begründet. In der Sache geht es um die Würde der Frau, deren Muttersein keine Dienstleistung werden darf, und um das Kind, das ein Recht darauf hat, niemals Gegenstand eines Vertrages zu sein. Um ein Kind zudem, für dessen Rechte der Staat von der Befruchtung an einsteht und dessen Selbstbestimmung wir als Gesellschaft den werdenden und dann gewordenen Eltern überantworten.

Dahinter steht die Frage, wo die Grenze verläuft zwischen dem, was Menschen sich wünschen dürfen, und dem, was eine Gesellschaft ermöglichen soll. Die Vorsitzende der Frauengruppe der Unionsfraktion, Mechthild Heil, hat es so formuliert: Frauen dürften „weder zum Sex gekauft, noch als Brutkasten missbraucht werden“. Im Blick auf einen konkreten, offenkundig sorgfältig gewählten Einzelfall in einem amerikanischen Bundesstaat mit strengen Schutzstandards mag man diese Härte für unangemessen halten. Dass hier aber eine Grundsatzfrage berührt ist, die eine ganze Gesellschaft bewegt und bewegen muss, lässt sich nicht bestreiten.

Verstärkt hat dieses Empfinden ein mindestens ungeschickter kommunikativer Umgang. Die Nachricht kam als Instagram-Idyll daher, eine Einordnung fehlte, und erst als die Kritik anschwoll, folgten Erklärungsversuche. Man leite aus dem Privatleben keine politischen Forderungen ab, hieß es, und man habe lange mit sich gerungen. Zusammengenommen ergibt das eine Kommunikation, die das Private öffentlich inszeniert und das Öffentliche zugleich für privat erklären will.

Wer eine Entscheidung von ethischer Tragweite für sich privat trifft und aber weiß, dass sie als Amtsträger im offenen Widerspruch zur beschlossenen Linie der eigenen Partei und zur eigenen früheren Position steht, der schuldet der Öffentlichkeit für diesen Teil Rechenschaft, und zwar von Anfang an und aus eigenem Antrieb. Das hätte der Debatte auch ihre Vergiftung genommen.

Jeder, der professionell mit politischer Kommunikation zu tun hat, kennt die eiserne Regel solcher Lagen, wonach die erste Erzählung gewinnt. Wer eine erklärungsbedürftige Nachricht in die Welt setzt, muss die Erklärung im selben Atemzug mitliefern, denn jede Stunde des Schweigens füllen andere, und selten geschieht das mit Wohlwollen. Dass ausgerechnet ein so erfahrener und instinktsicherer Politiker wie Spahn diese Regel verletzt hat, lässt zwei Deutungen zu. Entweder hat er die politische Sprengkraft seiner privaten Entscheidung tatsächlich unterschätzt, was für einen Fraktionsvorsitzenden ein bemerkenswerter Befund wäre. Oder er hat gehofft, die Woge der Gratulationen werde die Fragen übertönen, und damit den Charakter dieser gesellschaftlichen Fragen verkannt.

Marschieren auf festem Boden

Und doch wäre es zu einfach und auch zu billig, die Causa jetzt nur auf eine Personalie zu verkürzen. Sie legt wieder eine tiefere Frage frei. Wie hält es der Konservative mit dem Fortschritt, zumal mit jenem, den Medizin und Biotechnologie ihm Jahr für Jahr neu auf den Tisch legen?

Franz-Josef Strauß hat den Satz geprägt, konservativ heiße, an der Spitze des Fortschritts zu marschieren. Der Satz wird gern zitiert und dabei fast immer verkürzt. In seiner vollen Fassung lautete er: „Konservativ heißt, auf dem Boden des christlichen Sittengesetzes in der weitestmöglichen Form seiner Auslegung mit liberaler Gesinnung an der Spitze des Fortschritts zu marschieren.“ Man lese das zweimal.

Der Satz ist eine Regieanweisung. Den Fortschritt aufzuhalten gelingt ohnehin nie und macht nur bitter. Gebraucht werden Konservative für den Marsch an der Spitze, und zwar genau so schnell, dass die Gesellschaft mitgehen kann. Wer ihr davonläuft, erzeugt Entwurzelung und Reaktion. Wer sich dem Fortschritt hingegen bloß entgegenstemmt, überlässt dessen Gestaltung denen, die keine Maßstäbe kennen, und findet sich am Ende als Museumswärter einer Welt wieder, die es längst nicht mehr gibt. Das konservative Tempo ist das Tempo des Möglichen, die behutsame Verbesserung des Bestehenden um seiner Bewahrung willen.

Gemessen daran ist die Leihmutterschaftsdebatte ein Lehrstück. Die Reproduktionsmedizin schreitet voran, ob Deutschland das will oder nicht, und Kinderwünsche suchen sich ihre Wege, notfalls über den Atlantik. Die Lebenswirklichkeit gleichgeschlechtlicher Paare wiederum ist längst Teil der bürgerlichen Mitte, und gerade der Fraktionsvorsitzende der Union ist ihr sichtbarster Beleg.

Vieles spricht dafür, dass das geltende Verbot am Ende die beste aller Antworten ist. Seine Gültigkeit behält es freilich nur, wenn es sich der Wirklichkeit stellt. Zu dieser Wirklichkeit gehört, dass wohlhabende Deutsche das Verbot jedes Jahr dutzendfach umgehen und der Staat die so entstandenen Familien anerkennt, weil er dem Kind die Eltern nicht verweigern kann und darf. Wer umgekehrt die völlige Freigabe fordert, als ginge es um Konsumentenschutz, verkennt, dass hier über den Umgang mit menschlichem Leben und weiblicher Selbstbestimmung entschieden wird.

Mehr als konservativ

An dieser Stelle zeigt sich, warum die Christdemokratie mehr ist als Konservatismus und mehr auch als Liberal-Konservatismus. Der Konservative bewahrt, weil das Bestehende sich bewährt hat; sein Maßstab ist die Erfahrung. Der Liberal-Konservative fügt die Freiheit hinzu; sein Maßstab ist die Selbstbestimmung des Einzelnen, begrenzt durch die Selbstbestimmung der anderen. Beides ist ehrenwert, aber beides greift in den Fragen der Medizinethik zu kurz. Die Erfahrung schweigt, wo das Neue ohne Beispiel ist, und die Reproduktionsmedizin ist ohne Beispiel. Die Selbstbestimmung wiederum stößt an ihre Grenze, wo Dritte betroffen sind, die niemand fragen kann. Das gilt für das Kind, das ausgetragen und übergeben wird, ehe es sprechen kann, und für die Frau, deren freiwillige Entscheidung unter ökonomischer Not womöglich ihre Freiwilligkeit verliert.

Hier setzt das C ein. Die Christdemokratie hat für diese Fragen immer ein Korsett von Ethik wie selbstverständlich für sich reklamiert und selbstbewusst proklamiert. Zu ihm gehören die Unverfügbarkeit der menschlichen Person und die Würde, die dem Menschen von keiner Instanz verliehen wird und ihm darum auch von keiner entzogen werden kann. Zu ihm gehört die Überzeugung, dass der Mensch dem Menschen niemals bloß Mittel sein darf, auch als Gebärmutter nicht, und dass längst nicht alles, was machbar ist, auch gemacht werden darf. Dieses Korsett hält aufrecht, wo andere schwanken. Eine Partei, die es trägt, kann an der Spitze des Fortschritts marschieren, ohne sich zu verlieren. Legt sie es ab, wird sie vom Fortschritt getrieben und zugleich von der Reaktion überholt.

Die großen Weichenstellungen der Bundesrepublik kamen aus diesem Geist. Die Soziale Marktwirtschaft wandte das Prinzip auf die Ökonomie an; sie bejahte den Fortschritt des Marktes und band ihn an Ordnung und an die Verantwortung für den Schwächeren. Die Westbindung übertrug denselben Gedanken auf die Außenpolitik und fügte die neue deutsche Freiheit in eine Wertegemeinschaft ein, ehe sie sich selbst erneut übersteigern konnte. Und die Erfindung des „C“ selbst, 1945, über die Konfessionsgrenzen hinweg, antwortete auf die Erfahrung, dass ein Konservatismus ohne ethisches Fundament der Barbarei nichts entgegenzusetzen hatte, als es darauf ankam. Die Christdemokratie ist aus dem Wissen geboren, dass Bewahren allein zu wenig ist und dass man wissen muss, was des Bewahrens wert ist. Aus Meinungsumfragen oder Koalitionsverträgen lässt sich das nicht gewinnen; es liegt in einem Menschenbild begründet.

Insoweit sind Christdemokraten mehr als Konservative. Sie bewahren, was für immer gilt, und können das bloße Gestern getrost ziehen lassen. Und sie sind mehr als Liberal-Konservative, denn sie wissen, dass Freiheit eines Grundes bedarf, der ihr vorausliegt. Auf eben diesem Grund ruht das Grundgesetz. Sein erster Artikel ist eine personalistische Setzung, und die Väter und Mütter der Verfassung wussten, warum sie die Würde vor die Freiheit stellten. Der Böckenförde-Satz, wonach der freiheitliche Staat von Voraussetzungen lebt, die er selbst nicht garantieren kann, formuliert dieselbe Einsicht säkular. Die Christdemokratie ist die politische Form dieser Voraussetzungen; darin liegt ihr Auftrag, und gerade in Fragen der Medizinethik erweist sich darin ihre Stärke.

Der Preis des Gewissens

Spahns Entscheidung war, wie gezeigt, kein Rechtsbruch, und sie war gewiss keine spontane Laune. Im Licht des Strauß‘schen Satzes aber zeigt sie sich als der genaue Gegensatz dessen, was konservatives Führen des Fortschritts heißt. Wer an der Spitze marschiert, marschiert im Schritt der Gesellschaft und auf dem Boden des Sittengesetzes, das seine Partei für sich reklamiert. Spahn ist vorausgelaufen, er hat für sich einen Fortschritt in Anspruch genommen, den die Gesellschaft nicht freigegeben hat und den seine Partei erst im Februar ausdrücklich verworfen hatte. Darin liegt der Antagonismus. Er überfordert die Gesellschaft und die eigene Partei.

Die Gesellschaft überfordert er, weil er ihr die Reihenfolge nimmt. Zu einem Fundament gehört, dass man es behutsam freilegt und prüft, ehe man daran baut. Spahn stellt das Land vor eine vollendete Tatsache und mutet ihm zu, die Debatte nachzuholen, deren Ergebnis er längst lebt. Wer so überholt wird, ohne gefragt worden zu sein, reagiert mit Aufregung und Empörung. Ein Fortschritt, der schneller ist als der Schritt derer, die ihn tragen sollen, erzeugt Ablehnung.

Die Partei überfordert er, weil sie nun einen Widerspruch aushalten muss, den sie weder beschlossen noch gewollt hat. Die CDU soll zugleich die überzeugte Partei des Verbots sein und die Partei, deren oberster Repräsentant im Bundestag den andernorts erlaubten Weg für sich gewählt hat. Jeder Wahlkämpfer wird diese Frage künftig am Infostand beantworten müssen, jeder Abgeordnete in jeder Talkshow und jeder Politiker im Interview. Eine solche Zumutung lässt sich vielleicht eine Weile tragen, aus Disziplin und um des inneren Friedens willen. Auf Dauer zehrt das an dem, was eine Partei, die ein ethisches Korsett für sich reklamiert, am wenigsten entbehren kann: an ihrer Selbstachtung und an der Selbstgewissheit, es mit dem eigenen Anspruch ernst zu meinen.

Für die Person hofft man, der Versuchung zu widerstehen, die Änderung, die er für sich vollzogen hat, nun durch schiere Ausübung seines Amtes bestätigen zu wollen. Denn der Widerspruch, um den es hier geht, ist unauflösbar. Seine Entscheidung lässt sich nicht zurücknehmen; das Kind ist geboren, und niemand darf ihm wünschen, es wäre anders. Die Beschlusslage der CDU lässt sich ebenso wenig räumen, denn sie gründet in dem Sittengesetz, das die Union als ihren Boden begreift, und würde sie bei der ersten prominenten Ausnahme geräumt, wäre sie nie ernst gemeint gewesen.

Beide Seiten stehen fest. Beweglich ist allein die Klammer, die sie zusammenzwingt, und diese Klammer ist das Amt. Solange Spahn den Fraktionsvorsitz innehat, bindet er die gelebte Ausnahme und die beschlossene Regel in einer einzigen Person zusammen und mutet der Partei zu, diesen Widerspruch mit ihm auszuhalten, Tag für Tag, Wahlkampf für Wahlkampf.

Eine Person mag in einem solchen Widerspruch leben und an ihm reifen können. Diesem Amt aber ist es verwehrt, denn das Amt des Fraktionsvorsitzenden besteht seinem Wesen nach darin, die beschlossene Linie glaubwürdig zu verkörpern. Der Rücktritt vom Fraktionsvorsitz wäre darum heilsam.

Die Partei müsste den Widerspruch, der ihr auferlegt wurde, nicht länger verkörpern. Und Spahn wäre dann genau das, was er nach eigenem Bekunden sein will, ein Mann, der für sich eine glaubwürdige Gewissensentscheidung getroffen hat und zu ihr steht. Denn der Ernst einer solchen Entscheidung bemisst sich an der Bereitschaft, ihren Preis zu tragen. Wer ihn aufbringt, dem bleibt am Ende mehr, als jedes Amt geben kann. Ihm bleibt die Glaubwürdigkeit.