Der Staat vollzieht Gesetze formal korrekt, während Akteure wie Liebich und Maja T. Identitäts- und Moralregelungen instrumentalisieren. Das Ergebnis: Kontrolle verloren, Wirkung null – eine selbstverschuldete Farce rechtsstaatlicher Ordnung.

Der Fall Marla-Svenja Liebich im Jahr 2025 ist kein Einzelfall, sondern symptomatisch für einen Trend, der die Funktionsfähigkeit unseres Rechtsstaates gefährdet. Liebich, eine Aktivistin mit einer lange dokumentierten Geschichte rechtsextremer Aktivitäten, nutzte das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG), um ihren Geschlechtseintrag zu ändern und Haftbedingungen strategisch zu manipulieren. Für den normalen Bürger erscheinen solche Gesetze zunächst als Fortschritt und Schutz individueller Freiheit. Doch die Realität zeigt, dass Ideologen, extremistische Akteure und Opportunisten diese Regeln gezielt ausnutzen können.

Marla-Svenja Liebich ist eine bekannte Figur der rechtsextremen Szene in Deutschland. Ihre Aktivitäten führten wiederholt zu polizeilichen Ermittlungen und rechtlichen Verfahren. Im Jahr 2023 wurde Liebich vom Amtsgericht Halle unter anderem wegen Volksverhetzung, Billigung eines Angriffskrieges, Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz, übler Nachrede und Beleidigung verurteilt. Das Urteil wurde rechtskräftig, und es folgte eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten.

Im Januar 2025 änderte Liebich ihren Geschlechtseintrag – exakt so, wie es das neue Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) vorsieht. Dieses Gesetz erlaubt die Änderung ohne jede Begutachtung oder Prüfung. In der Folge sollte Liebich in einer Frauenhaftanstalt untergebracht werden – ein Vorgang, der sofort eine breite öffentliche Debatte auslöste. Kritiker warnten, dass das Gesetz Extremisten und Provokateuren Tür und Tor öffne.

Am 29. August 2025 trat Liebich die Haftstrafe nicht wie vorgesehen an und setzte sich – laut eigenen Angaben – ins Ausland ab; die Behörden mussten eine Fahndung einleiten. Damit wurde deutlich, dass das SBGG nicht nur symbolische, sondern handfeste Sicherheitsrisiken birgt – und dass es, wie vom Gesetzgeber explizit vorgesehen, keinerlei Schutzmechanismen gegen strategische Instrumentalisierung enthält.

Besonders deutlich zeigt sich das Problem jetzt bei der internationalen Fahndung: Wen sucht Interpol eigentlich? Formal werden Name, Geschlecht, Geburtsdatum und letzte bekannte Aufenthaltsorte registriert. Doch wenn Identität und Name ohne Kontrollmechanismen geändert werden können, sucht der Staat nach Personen, die im Zweifelsfall rechtlich gar nicht mehr existieren. Ein groteskes Beispiel für die Kluft zwischen der moralischen Intention progressiver Gesetzgebung und der Realität praktischer Ordnungspolitik.

Liebich selbst inszeniert sich in den sozialen Medien als Aktivistin, als Kämpferin für Rechte und Freiheit. Aus bürgerlicher Perspektive wirkt dies wie eine Farce: Während sie moralische Legitimität vorgibt, nutzt sie in Wahrheit Gesetzeslücken, um den Staat vorzuführen und seine Handlungsfähigkeit auszuhöhlen. Progressive Tugendbotschaften werden in der Hand einer Rechtsextremistin so zum Instrument der Delegitimierung staatlicher Ordnung.

Bis man fast so etwas wie Sympathie für die selbstdarstellerische Posse eines rechtsextremen Akteurs entwickeln könnte, muss schon einiges passieren. Tatsächlich versucht Liebich, durch gezielte Manipulation der Gesetzeslage Aufmerksamkeit und Sympathien zu erzeugen, indem sie den Staat an der Nase herumführt. Die Tragikomik liegt darin, dass der Staat dies weitgehend ungehindert zulässt – ein selbstverschuldeter Kontrollverlust. Eine zynische Freude über die unfreiwillige Komik des Staatsversagens darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir mit solchen Entwicklungen unsere rechtsstaatlichen Institutionen ohne Not untergraben und langfristig handlungsunfähig machen.

Auch der Fall Maja T. verdeutlicht, dass diese Probleme kein Einzelfall rechts- oder linksextremer Akteure sind, sondern systematisch aus der Gesetzgebung erwachsen. Maja T., eine linksextreme Aktivistin, wurde in Ungarn inhaftiert, da ihr Beteiligung an Angriffen auf vermeintliche Rechtsextreme vorgeworfen wird. Vor einer drohenden Verurteilung änderte sie ihren Geschlechtseintrag. Die politische Reaktion in Deutschland ist gespalten: Einige Abgeordnete, darunter Mitglieder der Grünen, fordern eine Rückführung oder bessere Haftbedingungen, während andere auf die Einhaltung rechtsstaatlicher Verfahren pochen. Dieses Beispiel zeigt, dass die Instrumentalisierung von Identität die Handlungsfähigkeit staatlicher Institutionen belastet – egal, ob von rechts- oder linksextremen Akteuren.

Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) verfolgt scheinbar moralisch erstrebenswerte Ziele: Diskriminierung abbauen und gesellschaftliche Teilhabe sichern. Doch die vorliegenden Fälle beweisen, dass moralische Tugendgesetze für persönliche oder ideologische Vorteile missbraucht werden können. Kluge Beobachter erkennen nicht erst hier die Gefahr, dass moralische Korrektheit über die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaates gestellt wird.

Das SBGG markiert damit einen fundamentalen Paradigmenwechsel: Es vollzieht den Schritt von einem deskriptiven zu einem deklarativen Identitätsbegriff. Identität ist nicht länger an überprüfbare Tatsachen oder soziale Realität gebunden, sondern beruht allein auf der individuellen Selbsterklärung. Damit entsteht eine paradoxe Situation: Wenn „Missbrauch“ nur noch eine inkonsequente Anwendung des Gesetzes wäre, ist der Fall Liebich gar kein Missbrauch – sondern eine regelkonforme Nutzung des normativen Rahmens. Das eigentliche Problem liegt also weniger bei den Akteuren, sondern in einer Gesetzgebung, die faktisch jede Form von strategischer Instrumentalisierung ermöglicht.

Ein deklarativer Identitätsbegriff läuft damit dem Grundprinzip unseres Rechtssystems zuwider. Rechtsstaatliche Ordnung basiert auf überprüfbaren Tatsachen, Beweisen und objektiv feststellbaren Sachverhalten. Eigentum, Vertragsrecht, Strafrecht – all diese Sphären setzen voraus, dass Identität stabil, nachvollziehbar und überprüfbar ist. Wird Identität jedoch zu einer bloßen Selbsterklärung degradiert, verliert der Staat selbstverschuldet die Möglichkeit, zwischen Realität und Fiktion zu unterscheiden. Der Gesetzgeber ersetzt überprüfbare Tatsachen durch performative Akte. Damit wird Recht nicht länger angewandt, sondern deklamiert.

Strukturell führt dies zu einer Erosion des Rechtssystems. Ein deklarativer Identitätsbegriff erlaubt, dass Rechtsnormen je nach individueller Erklärung unterschiedlich wirken – und untergräbt so die Gleichbehandlung der Bürger. In der Konsequenz kann jeder Fall zum Präzedenzfall für weitere Deklarationen werden, wodurch der normative Rahmen beliebig ausdehnbar wird. So gesehen sind die Fälle Liebich und Maja T. kein „Missbrauch“ im engeren Sinne, sondern die logische Konsequenz einer Ordnungspolitik, die Identität deklarativ definiert. Der eigentliche Skandal liegt nicht in den Taten einzelner Akteure, sondern in der normativen Konstruktion, die zu solchen Volten geradezu einlädt. Wer Identität zum reinen Akt der Selbstdeklaration erhebt, schafft damit ein System, das Missbrauch nicht nur ermöglicht, sondern strukturell begünstigt.

Politische und mediale Akteure, die in einem Fall Missbrauch beklagen, im anderen aber Kritik abwehren, handeln intellektuell unehrlich. Sie orientieren sich dabei zu oft an parteipolitischen Präferenzen, statt an der zugrunde liegenden Ordnungspolitik. Damit verschleiern sie, dass nicht Personen wie Maja oder Liebich das eigentliche Problem sind, sondern die progressive Ordnungspolitik selbst.

Und da liegt die Krux: Progressivismus tarnt sich häufig als Verteidiger individueller Freiheit, während er strukturell neomarxistisch angelegt ist. Identitätspolitik, Quotenregelungen und privilegierte Gruppenförderung dienen nicht universeller Gerechtigkeit, sondern der Schaffung moralischer Machtinstrumente, die die Gesellschaft in Opfer- und Machtgruppen fragmentieren. Eine freiheitliche Gesellschaft hingegen schützt Freiheit durch allgemeingültige Regeln, institutionelle Neutralität und universelle Rechte. Für die bürgerliche Mitte ist dies ein zentrales Unterscheidungsmerkmal: Freiheit wird nicht durch moralischen Schein, sondern durch funktionsfähige Ordnung gewährleistet.

Auch in anderen Bereichen zeigen sich die Defizite progressiver Ordnungspolitik: Sozialleistungen ohne Sanktionsmöglichkeiten eröffnen Missbrauchspotenziale in Milliardenhöhe, allzu breit gefasste Migrationsregelungen werden instrumentalisiert, Klimavorgaben ignorieren immer öfter praktische Umsetzbarkeit oder einfache Effizienz. Der Bürger erlebt den Staat im moralgetriebenen Regulierungswahn bis in die letzten Details, während gleichzeitig das Funktionieren der grundsätzlichen Aufgaben des Gemeinwesens gefährdet ist.

Die Konsequenzen sind für die bürgerliche Mitte klar erkennbar. Moralisch scheinbar korrekte Gesetze, die für ideologische Zwecke missbraucht werden können, untergraben das Vertrauen in staatliche Institutionen. Progressivismus nutzt Moral utilitaristisch: Tugendhafte Selbstinszenierung dient vor allem parteipolitischen Ambitionen, entgegen dem gesunden Rechtsempfinden der Bürger. Sie erkennen, dass der Staat zwar formaljuristisch korrekt handelt, praktisch aber unfähig ist. Vertrauen und Legitimität unserer rechtsstaatlichen Institutionen erodieren, während die scheinbar moralische Botschaft trotz aller Realität in den Vordergrund gestellt wird. Liebichs Manipulation zeigt, wie moralischer Idealismus in Verbindung mit extremistischen Akteuren institutionelle Handlungsfähigkeit zerstört.

Eine liberale Demokratie schützt Freiheit durch überprüfbare Regeln und institutionelle Robustheit. Progressivismus hingegen ersetzt überprüfbare Tatsachen durch deklarative Identitätsakte, moralische Tugendinszenierung und regulatorischen Übereifer. Damit opfert er Funktionsfähigkeit für Gesinnungsethik – und öffnet Missbrauch Tür und Tor. Für die bürgerliche Mitte bleibt die Botschaft eindeutig: Solange progressive Politik moralische Symbolik über rechtsstaatliche Funktionslogik stellt, bleibt der Staat formal korrekt, praktisch aber machtlos – und verspielt das Vertrauen seiner Bürger.